Veröffentlicht: 2023-11-25
Beweislast
Die Last des Beweises liegt bei dem, der etwas behauptet
Die Beweislast (burden of proof, Beweislast (deutsch)) bezeichnet das Risiko beziehungsweise den Nachteil derjenigen Partei, zu deren Lasten eine im Prozess beweisbedürftige Tatsache, deren Vorliegen nicht festgestellt ist, als nicht gegeben behandelt und rechtlich beurteilt wird. Sie wird auch Beweisführungslast oder Nachweislast genannt.
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